Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Westside Living, über die zeitweise Überlassung von möbliertem Wohnraum, Stellplätzen und alle in diesen Zusammenhängen erbrachten Leistungen.
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch einen Antrag des Interessenten, die anschließende Annahme durch das Westside Living sowie die darauffolgende Buchungsbestätigung des Interessenten zustande. Die Textform per E-Mail ist hierfür ausreichend.
III. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Preise vom Westside Living zu zahlen, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen allgemein gelten bzw. speziell mit ihm vereinbart wurden. Dies gilt auch für Leistungen, die für einen Mieter durch einen Dritten erbracht und vom Westside Living verauslagt wurden.
2. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete anzupassen sowie bestimmte Zuschläge der Miete hinzuzufügen. Eine entsprechende Anpassung wird vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten den Mietern per E-Mail bekanntgegeben. Gründe für eine Mietanpassung können gestiegene Verbraucherpreise im Allgemeinen, erhöhte Energiekosten sowie veränderte Ver- und Entsorgungskosten sein. Bei der Miete handelt es sich um eine Inklusivmiete, die Betriebs- und Heizkosten werden vom Vermieter getragen. Es findet keine Umlage und Abrechnung dieser Kosten statt.
3. Grundsätzlich hat der Mieter für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten in Höhe von 5,- Euro an Westside Living zu erstatten.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
5. Die monatliche Zahlung hat jeweils zum 3. Werktag per Überweisung zu erfolgen.
6. Wird ein Zahlungseingang nicht fristgerecht festgestellt, ist das Westside Living berechtigt, eine Kündigung aus wichtigem Grund, mit einer Frist von 7 Werktagen auszusprechen.
IV. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
1. Der Mieter erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das gebuchte Zimmer samt Mobiliar und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln und das Zimmer sauber und ordentlich zu halten. Die Gemeinschaftsflächen haben von privaten Gegenständen frei zu bleiben.
3. Es ist dem Mieter untersagt, Änderungen in den Räumen des Westside Living vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für das Mitbringen privater Möbel und das Anbringen von Bildern und Wandhalterungen.
4. Der Mieter hat das Zimmer bei Auszug geräumt und gesäubert zu hinterlassen.
5. Gebuchte Zimmer stehen dem Mieter ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr freizugeben. Danach kann das Westside Living für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % und ab 14.00 Uhr mindestens 80 % des aktuell gültigen Listenpreises eines ganzen Monats in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet.
7. In begründeten Fällen, wie etwa zur Prüfung des Zustandes oder für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, steht dem Westside Living sowie dessen Beauftragten das Aufsuchen der Zimmer zu angemessener Tageszeit – auch ohne Ankündigung – frei; bei dringender Gefahr oder unaufschiebbaren Reparaturen jederzeit.
V. Rücktritt durch das Westside Living
1. Das Westside Living ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Westside Living nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Mieters, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; die Hausordnung des Westside Livings nicht eingehalten wird; das Westside Living begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Westside Living in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Westside Living zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen Klausel VI Nr. 1 vorliegt.
2. Sollte nach obiger Nr. 1 ein Schadensersatzanspruch vom Westside Living gegen den Mieter bestehen, so kann Westside Living den Anspruch pauschalieren. Klausel VI Nr. 1 gilt entsprechend.
VI. Nicht genehmigte Nutzung/ sonstige Restriktionen
1. Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeiten und Freiflächen des Westside Living sowie deren auch nicht gewerbliche Nutzung zu jeden anderen als Wohnungszwecken, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
2. Nicht genehmigte Weitervermietung, Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Westside Living unterbinden bzw. abbrechen.
3. Der berechtigte Widerruf von Westside Living oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 2 begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
4. Nichtraucherverordnung: Das Westside Living ist ein Nichtrauchergebäude. Daher ist das Rauchen in den Zimmern und öffentlichen Räumen im gesamten Gebäude untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Westside Living berechtigt, die entstandenen Kosten bei Abreise in Rechnung zu stellen. Dazu zählen die Reinigungskosten des Zimmers, anfallende Kosten bei der Weitervermietung und Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Lösungen für Anschlussmieter. Die reinen Reinigungskosten betragen zurzeit pauschal € 500,00 inkl. MwSt., Änderungen vorbehalten. Der Betrag ist sofort bei Abreise des Mieters fällig.
5. Schäden, die am Eigentum des Westside Living entstehen, sind diesem unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für solche, die durch höhere Gewalt, technische Defekte oder durch Dritte verursacht wurden.
VII. Anmietung fester Stellplätze
1. Das Anmieten eines festen PKW-Stellplatzes berechtigt den Mieter zur fahrzeugungebundenen Nutzung. Das Westside Living stellt den entsprechenden Platz zur Verfügung. Es haftet nicht für das Parken durch Dritte. Ein Schadensersatzanspruch entsteht aus einer Fremdnutzung gegenüber dem Westside Living nicht.
2. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht durch das Westside Living besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Westside Living abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Westside Living nicht. Etwaige Schäden am Eigentum des Westside Living sind diesem unverzüglich anzuzeigen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.