Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Westside Living, Rehmkamp 3-17, 24161 Altenholz – Eigentümer Immobilien Ost Dr. Dieter Kopplin GmbH, Bahnhofstraße 37, 24217 Schönberg

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Westside Living, über die zeitweise Überlassung von möbliertem Wohnraum, Stellplätzen und alle in diesen Zusammenhängen erbrachten Leistungen.

II. Vertragsabschluss/Anmietung eines Zimmers/Stellplatzes

Der Vertrag kommt durch einen Antrag des Interessenten, die anschließende Annahme durch das Westside Living sowie die darauffolgende Buchungsbestätigung des Interessenten zustande. Die Buchungsbestätigung des Interessenten muss innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme durch das Westside Living erfolgen, da das angefragte Zimmer/der angefragte Stellplatz ansonsten an einen anderen Interessenten vergeben wird.
Die Vertragsabschlüsse erfolgen per E-Mail. Für das wirksame Zustandekommen der Anmietung muss der Interessent auf die Annahme durch das Westside Living, die dieser per E-Mail erhält, per E-Mail antworten und somit den Vertrag schließen.
Die Anmietung eines Zimmers kann nicht storniert werden. Die Zimmer werden zudem nur für ganze Kalendermonate vermietet. Während des Aufenthalts im Westside Living kann der Mieter mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Eine Mindestmietzeit von 3 Monaten ist jedoch einzuhalten.
Die Kündigung des Vertrages muss in Textform per E-Mail erfolgen.

III. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung

Der Mieter ist verpflichtet, die Preise vom Westside Living zu zahlen, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen allgemein gelten beziehungsweise speziell mit ihm vereinbart wurden. Dies gilt auch für Leistungen, die für einen Mieter durch einen Dritten erbracht und vom Westside Living verauslagt wurden.

Der Vermieter ist berechtigt, die Miete anzupassen sowie bestimmte Zuschläge der Miete hinzuzufügen. Eine entsprechende Anpassung wird vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten den Mietern per E-Mail bekanntgegeben. Gründe für eine Mietanpassung können gestiegene Verbraucherpreise im Allgemeinen, erhöhte Energiekosten sowie veränderte Ver- und Entsorgungskosten sein. Bei der Miete handelt es sich um eine Inklusivmiete, die Betriebs- und Heizkosten werden vom Vermieter getragen. Es findet keine Umlage und Abrechnung dieser Kosten statt.

Für die Bereitstellung des vom Mieter angemieteten Zimmers ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 90,00 EUR vom Mieter an das Westside Living zu zahlen, die im ersten Mietmonat fällig ist.
Grundsätzlich hat der Mieter für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR an das Westside Living zu erstatten.
Die vereinbarten Mieten/Preise verstehen sich einschließlich der geltenden Steuern.

Die monatliche Mietzahlung hat jeweils zum 3. Werktag per Überweisung zu erfolgen.

Wird ein Zahlungseingang nicht fristgerecht festgestellt, ist das Westside Living berechtigt, eine Kündigung aus wichtigem Grund, mit einer Frist von 7 Werktagen auszusprechen.

IV. Zimmerbereitstellung und -rückgabe

Der Mieter erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

Der Mieter verpflichtet sich, das gebuchte Zimmer samt Mobiliar und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln und das Zimmer sauber und ordentlich zu halten. Die Gemeinschaftsflächen haben von privaten Gegenständen frei zu bleiben.

Es ist dem Mieter untersagt, Änderungen in den Räumen des Westside Living vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für das Mitbringen privater Möbel und das Anbringen von Bildern und Wandhalterungen.

Das Zimmer und die Gemeinschaftsräume werden dem Mieter bei Einzug ordentlich und gereinigt übergeben. Bei Auszug hat der Mieter diese in denselben ordentlichen und gereinigten Zustand zu versetzen. Das Westside Living ist ansonsten auf Kosten des Mieters berechtigt, die Räume säubern zu lassen.

Gebuchte Zimmer stehen dem Mieter ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

Ebenso kann der Mieter am Wochenende mittels Schlüsselkasten den Schlüssel erhalten, sollte nichts anderes vereinbart sein. Allerdings kann für einen Schaden am Gerät durch technischen Defekt oder Stromausfall keine Haftung für einen eventuell nicht ausgegebenen Schlüssel übernommen werden.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr freizugeben. Danach kann das Westside Living für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % und ab 14.00 Uhr mindestens 80 % des aktuell gültigen Listenpreises eines ganzen Monats in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet.

Es besteht kein Anspruch auf die Rückgabe des Schlüssels an Feiertagen oder am Wochenende, auch wenn der letzte Tag der Mietzeit ein Samstag oder Sonntag ist.

In begründeten Fällen, wie etwa zur Prüfung des Zustandes oder für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, steht dem Westside Living sowie dessen Beauftragten das Aufsuchen der Zimmer zu angemessener Tageszeit – auch ohne Ankündigung – frei; bei dringender Gefahr oder unaufschiebbaren Reparaturen jederzeit.

V. Rücktritt durch das Westside Living

Das Westside Living ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Westside Living nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Mieters, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; die Hausordnung des Westside Livings nicht eingehalten wird; das Westside Living begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Westside Living in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Westside Living zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Sollte ein Schadensersatzanspruch vom Westside Living gegen den Mieter bestehen, so kann das Westside Living den Anspruch pauschalieren.

VI. Nicht genehmigte Nutzung/sonstige Restriktionen

Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeiten und Freiflächen des Westside Living sowie deren auch nicht gewerbliche Nutzung zu jeden anderen als Wohnungszwecken, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

Nicht genehmigte Weitervermietung, Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Westside Living unterbinden beziehungsweise abbrechen.

Der berechtigte Widerruf vom Westside Living oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung begründet keinen Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

Nichtraucherverordnung: Das Westside Living ist ein Nichtrauchergebäude. Daher ist das Rauchen in den Zimmern und öffentlichen Räumen im gesamten Gebäude untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Westside Living berechtigt, die entstandenen Kosten bei Abreise in Rechnung zu stellen. Dazu zählen die Reinigungskosten des Zimmers, anfallende Kosten bei der Weitervermietung und Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Lösungen für Anschlussmieter. Die reinen Reinigungskosten betragen hierfür pauschal 500,00 EUR inklusive Umsatzsteuer, Änderungen vorbehalten. Der Betrag ist sofort bei Abreise des Mieters fällig.

Schäden, die am Eigentum des Westside Living entstehen, sind den Mitarbeitern des Westside Living unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für solche, die durch höhere Gewalt, technische Defekte oder durch Dritte verursacht wurden.

VII. Anmietung fester Stellplätze

Das Anmieten eines festen PKW-Stellplatzes berechtigt den Mieter zur fahrzeugungebundenen Nutzung. Das Westside Living stellt den entsprechenden Platz zur Verfügung. Es haftet nicht für das Parken durch Dritte. Ein Schadensersatzanspruch entsteht aus einer Fremdnutzung gegenüber dem Westside Living nicht.

Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht durch das Westside Living besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Westside Living abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Westside Living nicht.

VIII. Schließanlage/Schlüsselverlust/Aussperren

In allen Häusern des Westside Living ist eine Schließanlage verbaut.

Bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter, hat der Mieter die Kosten für den Austausch des Schlosses/der Schlösser der betroffenen Wohneinheit zu tragen. Die Bearbeitung sowie die Weiterberechnung erfolgt durch den Vermieter. Die Schließanlage wird betreut von Landmarkt Bandholtz. Der Austausch von Schlössern innerhalb einer Schließanlage kann Kosten in Höhe von rund 1.000,00 EUR und mehr verursachen. Die Kosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Weiterberechnung an den Vermieter zu überweisen.

Sollte sich ein Mieter aussperren und die Mitarbeiter des Westside Living nicht mehr vor Ort sein, so muss ein Schlüsseldienst auf eigene Kosten beauftragt werden, um Zutritt zum Appartement zu erhalten. Eine Aussperrung ist kein Notfall. Vertraut mit der Schließanlage und derart gelagerter Fälle ist:

ABC Sicherheitstechnik Nord
Telefon: 0431-78024442
Mobil: 0174-9050009

IX. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.